Seitdem vor zwei Jahren der § 67 der StVZO in Bezug auf Fahrradbeleuchtung geändert wurde, kann das Radfahren deutlich sicherer gestaltet werden. In Ermangelung medialer Berichterstattung ist dies jedoch an vielen Radfahrern vorbeigegangen. Dabei bietet die neue Gesetzeslage zahlreiche Möglichkeiten, um das eigene Fahrrad bzw Pedelec aufzurüsten und die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen.
Radfahrer sollen besser zu sehen sein
Um die Radfahrer im Straßenverkehr zu schützen, wurde die maximale Beleuchtungsstärke für Tagscheinfahrlicht deutlich erhöht. Waren bis vor zwei Jahren lediglich zwei Lux erlaubt, so dürfen am Fahrrad nun auch Beleuchtungen montiert werden, die bis zu zwölf Lux ermöglichen. Entsprechende Scheinwerfer verfügen über zusätzliche LEDs, wodurch sie genauso hell leuchten können wie beispielsweise Traktoren.
Blinker und Bremslichter
Die Änderung der Gesetze zur Fahrradbeleuchtung hat auch konkrete Neuerungen mit Blick auf Bremslichter und Blinker hervorgebracht. Zwar dürfen Bremslichter an Fahrrädern nicht als solche bezeichnet werden, jedoch ist der Einsatz unter anderen Bezeichnungen wie Verzögerungslicht durchaus erlaubt.
Da die Beleuchtungsstärke in diesem Bereich ebenfalls an die der Traktoren angepasst wurde, konnten neue Systeme konzipiert werden, die andere Verkehrsteilnehmer beim Bremsvorgang warnen. Zudem sind nun auch Blinker an mehrspurigen Rädern erlaubt, deren Aufbau es verhindert, dass Handzeichen im Straßenverkehr gegeben und gesehen werden können.
Ist ein Fernlicht erlaubt?
Im ersten Moment mag die Frage abstrus erscheinen, doch auch an Fahrrädern sowie E-Bikes dürfen Fernlichter laut der neuen Gesetzgebung angebracht und verwendet werden. Vor allem E-Bike-Fahrer können davon profitieren, da der integrierte Akku ausreichend Energie zur Verfügung stellt, um die hohe Leuchtkraft per Knopfdruck zu generieren. Und bitte keine 300 Lumen Taschenlampen verwenden.
Deutschland als Vorreiter auf dem Gebiet
International betrachtet gibt es eine ganze Menge an Vorgaben und Richtlinien, an die sich die Hersteller von Fahrradkomponenten halten müssen. Die deutsche Gesetzgebung ist in vielerlei Hinsicht jedoch strenger, weshalb sich sämtliche Hersteller bemühen, die deutschen Vorgaben einhalten zu können. Andernfalls dürften entsprechende Produkte in Deutschland weder verkauft noch an Fahrrädern angebracht werden. Darunter fallen allerdings auch einige Gesetze, die Radfahrer in Deutschland beachten müssen. So ist es für E-Bikes seit diesem Jahr verpflichtend, dass die Beleuchtung für mindestens zwei Stunden sichergestellt werden kann, nachdem der Akku entleert wurde. Sofern dies gegeben ist, bedarf es keinen zusätzlichen Dynamo.