Lieber am Computer sitzen und den Nachmittag mit online Spielen wie Blackjack verbringen oder eine Ausfahrt mit dem E-Bike machen? Wer die Wahl hat, hat die Qual! Sollte die Wahl auf eine Outdoor-Bewegung fallen, wäre eine Tour mit dem E-Bike eine gesunde Abwechslung. Inzwischen kann sich jeder seine ideale E-Bike Variante, je nach Bedarf, bei den unzähligen Fahrradherstellern aussuchen. Wie wäre es mit einem Pedelec?

Welcher Unterschied besteht zwischen E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec?

Jedes Fahrrad mit einem Elektromotor wird als E-Bike bezeichnet, aber der größere Anteil aller angebotenen E-Bikes ist das Pedelec.

  • E-Bike & verschiedene Varianten

Das E-Bike ist wie ein Mofa, denn es fährt auch, wenn man nicht in die Pedale tritt. Also ist ein E-Bike rechtlich bis zum 500 Watt starkem Motor, kein Fahrrad. Es funktioniert auf Knopfdruck und ohne Pedalunterstützung. Wer also gar nicht Treten und nur eine Spazierfahrt genießen möchte, nimmt das E-Bike.

Je nach Höchstgeschwindigkeit gibt es verschiedene Varianten von E-Bikes.

  1. In die Kategorie Leichtmofa, fällt ein Elektrobike mit einem 20 km/h Motor. Wer zusätzlich in die Pedale tritt, kann schneller fahren. Hier sind eine Betriebserlaubnis und ein Kennzeichen notwendig.
  2. E-Bikes mit bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fallen in die Kategorie Mofa. Auch hier gilt, wer zusätzlich in die Pedale tritt, kann schneller fahren. Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen werden benötigt.
  3. Eine E-Bike mit einem Motor, der bis zu 45 km/h fahren kann, gilt als Kleinkraftrad mit elektrischem Antrieb. Jedoch bei 45 km/h wird der Motor abgebremst, schneller fahren geht nicht. Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen sind Pflicht.
  • Pedelec oder Pedal Electric Cycle

Mit einem Pedelec fährt man wie mit einem Fahrrad. Erst wenn der Fahrer in die Pedale tritt, springt der Elektromotor an. Dabei kann man auf den Motor verzichten und einfach nur normal Fahrrad fahren. Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis zu 25 km/h und einem Motor mit 250 Watt, gelten als verkehrstaugliche Fahrräder.

Oft sind diese Pedelecs mit einer Anfahr-, oder Schiebehilfe ausgestattet, das heißt, sie fahren alleine los. Bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h muss nicht getreten werden. Bei diesem Pedelec bestehen kein Mindestalter und keine Führerschein- oder Versicherungspflicht. Hier sind auch Anhänger erlaubt und Kinder bis zu 7 Jahren dürfen mitfahren.

S-Pedelec oder Speed-Pedelec

Diese Art von Pedelec ist auch als Schweizer Pedelec bekannt. Rechtlich sind diese wie E-Bikes keine Fahrräder, sondern gehören zur Kategorie Kleinkrafträder. Tritt man in die Pedale und nur dann, kann mit einem S-Pedelec von bis zu 45 km/h an Geschwindigkeit erreicht werden.

Ob E-Bike oder Pedelec, wer etwas für seine Gesundheit tun will und gleichzeitig die Umwelt schonen, steigt auf E-Mobilität um.