Auf den ersten Blick scheint die Frage, ob etwas neu oder gebraucht ist, sehr leicht zu beantworten: neu ist alles, was nicht benutzt wurde! Doch wie sieht es mit unbenutzter Lagerware aus? Wie zum Beispiel einem Ersatzakku, den man Online kauft? Ist der noch neu, wenn er nicht benutzt wurde? Aber eine Zeit im Regal beim Händler “schlummerte”?
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Gerade beim Online-Shopping begegnet einem immer wieder der Begriff „Neuware“ oder „Neu”. Doch der Begriff “Neu” ist nicht gesetzlich definiert – und damit nicht schwarz und weiß festlegbar. Die einzige klare gesetzliche Regel gibt es nur bei Autos: Als fabrikneu dürfen nur Wagen bezeichnet werden, die vor weniger als einem Jahr gebaut wurden, noch nicht im Besitz eines Kunden waren und genau so immer noch hergestellt werden. Doch wenn es kein „Haldenfahrzeug“ ist – sonder ein „Haldenakku“?
Der Gesetzgeber definiert nur indirekt, was “neu” heisst.
Der Gesetzgeber sagt: als „Neuware” darf ein Gebrauchsgut nur dann deklariert werden, wenn es nicht benutzt wurde und immer noch in der gleichen technischen Ausführung hergestellt wird. Dies kann auch bei einem länger gelagerten Akku der Fall. Aber – und das ist entscheidend – auch durch die längere Lagerung darf er keinen Schaden erlitten haben. Und genau darin liegt die Crux. Ein Akku muss trotz der Lagerzeit wie „neu” verwendet werden können – wie jeder weiß, unterliegt ein Akku jedoch einer natürlichen Alterung. Diese ist zwar bei modernen Li-Ionen-Akkus sehr gering. Aber sie ist vorhanden. Und da der Endverbraucher nicht kontrollieren kann, wie der Akku gelagert wurde, genügt juristisch die Annahme, dass er Schaden genommen haben >könnte<.
Grundsatzurteil gibt es bei KFZ-Teilen
Das OLG Saarbrücken hat im Falle von Lagerteilen im KFZ Bereich entschieden, dass Kugellager nicht mehr als “Neu” bezeichnet werden dürfen, wenn diese zwar ungebraucht und original verpackt sind – aber über mehrere Jahre eingelagert waren. Das Gerichte urteilte, dass es „… zwar nicht alleine auf den Herstellungszeitpunkt ankommen könne, jedoch bei einer langen Lagerdauer von vielen Jahren Beeinträchtigungen bei Verschleißerscheinungen nicht ausgeschlossen“ wären. (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil v. 02.04.2015 – Az. 1 U 11/13).
Was heisst das für den E-Bike Akku?
Nun, das Urteil ist auch auf einen E-Bike Akku übertragbar. Auch, weil die Nähe zur Automobilbranche besteht. Nebenbei ist der Akku das teuerste Einzelbauteil an einem E-Bike und für seine Wertbestimmung nicht unerheblich. Die Lebensdauer eines Akkus wird üblicherweise mit 7 Jahren angegeben. Der kalkulatorische Wertverlust ist dementsprechend hoch. Im ersten Jahr beträgt die Wertminderung 30%, im zweiten Jahr 25% und in jedem weiteren Jahr 20% zum Listenpreis. Nach drei Jahren hat ein E-Bike – unabhängig davon, ob es gefahren wurde oder nicht – einen Wertverlust von 42% erfahren. Dies ist der Wert, den auch die Finanzbehörden zugrunde legen. Die Frage des Alters eines Akkus ist also auch immer eine Rage seines Wertes. Die Chancen für einen Wiederkauf sind geringer, wenn der Folgekäufer merkt, dass der Akku zum Beispiel zwei Jahre älter als angegeben ist.
Wie errechnet sich eine Wertminderung?
Folglich liegt bei einem „alten Neuakku“ ein Sachmangel nach § 434 BGB vor, bzw. wird die Beschaffenheitsvereinbarung (“Neuware”) nicht eingehalten, so dass dem Käufer entsprechende Gewährleistungsansprüche nach den §§ 437 ff. BGB (Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung und ggf. Schadensersatz) zustünden. Eine salomonische Lösung wäre ein Preisnachlass um die kalkulatorische Wertminderung des Akkus. Nach den oben genannten kalkulatorischen Wertverlusten berechnet sich die Minderung wie folgt:
Neupreis 570,- EUR(BOSCH 500WH Powerpack), minus 30% erstes Jahr, minus 25% zweites Jahr = Restwert 300 ,- EUR. Die Differenz ist der Betrag, um den der Kaufpreis gemindert werden kann: 270,- EUR
Wie geht man bei Ersatzteilkauf “auf Nummer sicher”?
Der Händler kann den Akku am BOSCH Diagnose-Tool auslesen und das Prüfprotokoll aushändigen. Das schafft Vertrauen. Denn im Protokoll stehen die relevanten Herstellerinformationen, wie: Herstellungsdatum , Artikel.Nr. , Seriennummer , Hardwareversion und Softwareversion. Daneben auch über den Akku relevante Infos, wie: Batteriespannung , höchster ausgesetzter Temperatur und Ladezustand. Die wichtigsten Informationen kommen über die Lebenszeit. Protokolliert werden auch die Anzahl voller Batterieladezyklen, die Batteriekapazität und abgegebene Ah über die Lebenszeit. Zu beachten gilt hier, dass Bosch (wie die meisten Akku-Hersteller) die Lebenszeit des Akkus mit 80% als verbraucht angibt. Ein Akku, der 95% Restkapazität hat, hat also nicht erst 5% seiner Lebenszeit verbraucht, sondern tatsächlich schon 25%!
Und wenn ein alter Akku an meinem E-Bike ist?
Zunächst einmal kommt es auf die Deklaration des E-Bikes an. Wenn es der Händler als “Vorjahrsmodel” anpreist, darf der Akku natürlich auch entsprechend älter sein. Sollte sich jedoch an einem neuen E-Bike des aktuellen Modelljahres der Akku als 2 Jahre alt herausstellen, ist auch kein Grund zur Sorge: das Alter des Akkus beschneidet entgegen anderslauternder Meldungen nicht die gesetzliche Gewährleistung beim Neukauf. Diese beträgt immer 24 Monate ab Kaufdatum, wobei jedoch nach 6 Monate die Beweislastumkehr einsetzt. Der Ansprechpartner ist daher erst einmal der Händler, bei dem man das E-Bike gekauft hat.
Daneben gibt es die Garantiebestimmungen des Fahrradherstellers. Auch diese greifen üblicherweise immer erst ab Datum des Verkaufs, meist sind es für Akkus 12 Monate. Ob und wie sich Bosch mit dem Fahrradhersteller im Rahmen geltender Verträge der beiden untereinander einigt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Dem Endverbraucher kann das egal sein – e darf jedoch davon ausgehen, dass Bosch sich auch hier sehr kulant und lösungsorientiert zeigt, wie unsere Erfahrungen bestätigen.
In der Seriennummer versteckt sich das Produktionsdatum
So erkennst Du, wie alt Dein BOSCH Akku ist
Unsere Liste schafft Klarheit darüber, wie alt Dein BOSCH Akku wirklich ist. Denn in der Seriennummer ist das genaue Herstellungsdatum verschlüsselt. Hier die Schlüsselnummern für Produktionsjahr und -monat:
Wir hoffen, damit eine hilfreiche Liste in die Hand gegeben zu haben, um das Alter eines Akkus selbst bestimmen zu können, um z.B. bei einem Ersatzkauf auf Nummer sicher zu gehen.