Längst beschäftigen sich die meisten Unternehmer umfassend mit ökologischen Themen: Wie in der gesamten Gesellschaft gewinnt das Umweltbewusstsein an Bedeutung. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, den Betriebsalltag umweltfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören E-Bikes vom Chef und regelmäßiges Arbeiten im Homeoffice. Der Staat fördert diese Maßnahmen mit Steuervorteilen.

Mobilität der Mitarbeiter: CO2-Ausstoß senken

Der Individualverkehr trägt in einem erheblichen Ausmaß zur CO2-Belastung und damit zum Klimawandel bei. Eine zentrale Rolle spielt hierbei der Berufsverkehr: Laut Bundesumweltamt gingen 2017 20,5 % des Personenverkehrsaufwands in Deutschland auf Wege zur Arbeit und nach Hause zurück. Viele nutzen hierfür das Auto. Mit einem Umstieg auf das Fahrrad tragen Arbeitnehmer zu einer besseren Klimabilanz bei, Arbeitgeber können sie zu einer umweltfreundlichen Mobilität animieren. Zunehmend mehr Unternehmen werden aktiv, sie stellen ihren Angestellten Dienstfahrräder bereit. Dabei kann es sich um ein modernes E-Bike oder ein gewöhnliches Fahrrad handeln, beides fördert der Staat mit Steuervorteilen.

Dienstfahrrad für Angestellte: attraktive Steuervergünstigung

Grundsätzlich gilt bei vom Unternehmen gekauften Fahrzeugen und Fahrrädern eine Steuer- und Abgabenpflicht, sofern Beschäftigte sie auch privat nutzen. Finanzämter betrachten dies als geldwerten Vorteil. Seit 2019 sieht der Gesetzgeber bei einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstfahrrad umfangreiche Steuererleichterungen vor. Stellt er das Fahrrad kostenlos zur Verfügung, entfällt für den Arbeitnehmer die Steuer- und Abgabenpflicht. Die meisten Unternehmen beteiligen Arbeitnehmer an den Kosten in Form einer Gehaltsumwandlung. Diese Beträge gelten weiterhin als geldwerter Vorteil mit Steuer- und Abgabenpflicht, der Gesetzgeber hat aber auch hier eine deutliche Kostenreduzierung beschlossen. Bisher rechneten die Finanzämter monatlich 1 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil an, dieser Betrag liegt seit 2020 bei 0,25 %. Im Klartext bedeutet dies: Wenn ein E-Bike laut Liste 4.000 Euro kostet, versteuern Beschäftigte seit Jahresanfang 10 statt 40 Euro im Monat. Arbeitnehmer können ihren Arbeitsweg zugleich als Entfernungspauschale steuermindernd geltend machen, wie bei Autos beträgt die Pauschale 30 Cent pro Kilometer.

Perfekter umweltfreundlicher Mix: Dienstfahrrad und Homeoffice

Der Umstieg vom Kfz auf ein Fahrrad ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Das ergänzen Unternehmer bestenfalls mit der Option, ein Mal die Woche oder mehrmals wöchentlich vom Homeoffice aus zu arbeiten. Damit entfallen Arbeitswege komplett. Es liegt im Interesse des Arbeitgebers, dass ihre Beschäftigten auch zu Hause über die erforderliche Büroeinrichtung und technische Ausstattung wie einen leistungsstarken PC verfügen. Hier sind ebenfalls Leasingmodelle beliebt, Firmen können zum Beispiel für ihre Angestellten Büromöbel mieten. Bei gleichzeitiger privater Nutzung von Laptops und Co. verdienen die Regelungen zu den geldwerten Vorteilen Beachtung. Zusätzlich kann der Arbeitgeber verschiedene Kosten wie die Ausgaben für den Internet- und Telefonanschluss teilweise übernehmen. Hierfür gelten gesonderte Regelungen. Eine Internet- und Telefonpauschale versteuert der Arbeitnehmer zum Beispiel mit 25 %, Sozialversicherungsabgaben trägt er nicht.

Umweltschutz und Mitarbeiterbindung gehen Hand in Hand

Dienstfahrrad und Homeoffice sind zwei leicht durchzuführende umweltfreundliche Maßnahmen. Sie helfen nicht nur dem Umweltschutz, sie verbessern auch Unternehmen ihr Image als Arbeitgeber. In Zeiten des Fachkräftemangels erweisen sich Vorteile wie ein überlassenes E-Bike und das Recht auf Heimarbeit als nennenswerte Pluspunkte im Kampf um fähige Mitarbeiter. Kluge Unternehmen bieten darüber hinaus weitere Vorzüge in den Bereichen Umwelt und Gesundheit. Sie versorgen die Mitarbeiter zum Beispiel mit ökologischem Obst, Bio-Säften und finanzieren Gesundheitskurse. Auch eine Bahncard mit privater Nutzungsoption ist eine ansprechende Idee. Alle diese Punkte dienen der Mitarbeiterbindung und der Mitarbeiterrekrutierung. Die Kosten halten sich im Rahmen, weil Unternehmer sämtliche Ausgaben steuerlich geltend machen können. Arbeitnehmer erhalten zugleich Extras, für die häufig keine oder reduzierte Steuern und Abgaben anfallen.