Und sie rollen doch noch: Die Bundesregierung hat für die E-Scooter den Weg freigemacht. Die innovative Fortbewegungsmethode dürfte also schon bald das Bild unserer Straßen prägen. Es gibt jedoch einige Auflagen und Einschränkungen, die es zu beachten gilt, bevor es mit dem elektrischen Tretroller vor die Türe geht.
Nutzung auf Gehwegen ist untersagt
Der E-Scooter hat die letzten Hürden genommen. Der Bundesrat hat grünes Licht für die Batteriebetriebenen Roller gegeben – wenn auch unter einigen Auflagen! Eine der wesentlichen Einschränkungen betrifft die Nutzung von Gehwegen, denn deren Nutzung bleibt für E-Scooter untersagt. Diesbezüglich war man lange auf der Suche nach einem guten Kompromiss. Laut Anke Rehlinger (SPD) dürfe die Verkehrskonkurrenz nicht auf dem Rücken der schwächsten Verkehrsteilnehmer, der Fußgänger, ausgetragen werden. Auch Joachim Lohse (Die Grünen) bestätigte diese Ansicht: Der Gehweg müsse Schutzraum für schwächere Verkehrsteilnehmer bleiben. Folglich darf ein E-Scooter nur auf Straßen und Radwegen betrieben werden.
Mindestalter von 14 Jahren
Die Nutzung der E-Scooter ist künftig auch an ein Mindestalter gekoppelt. Um die bis zu 20 km/h schnellen Roller fahren zu dürfen, müssen deren Nutzer mindestens 14 Jahre alt sein. Auch eine Altersgrenze von 15 Jahren stand zur Debatte, fand aber keine Mehrheit. Zusätzlich wurde für die Elektro-Tretroller eine Versicherungspflicht festgelegt. Eine Helmpflicht wird es hingegen nicht geben, trotz wiederholter Warnungen von Unfallchirurgen. Diese halten E-Scooter im Stadtverkehr für hochgefährlich. Durch die tiefen Trittbretter drohten Verrenkungsbrüche im Sprunggelenk und Schädel-Hirn-Traumata.
Verbände begrüßen Freigabe
Lars Zemke, Vorsitzender des Bundesverbands Elektrokleinstfahrzeuge, begrüße die geplante Einführung der E-Scooter. Er sehe darin gute Chancen für eine Verkehrswende. Auch beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) ist man positiv gestimmt. So könnten die Roller dabei helfen, das Auto teilweise zu ersetzen, weswegen es auch gut sei, dass für sie weder eine Helmpflicht bestünde, noch dass ein Führerschein nötig sei. Das erhöhe die Bereitschaft, vom Auto auf den Roller umzusteigen.