Gemäß dem Motto „es gibt keine dummen Fragen“, geben wir hier Antworten, die dem Einsteiger bei seiner Entscheidung, ein E-Bike zu kaufen, weiterhelfen. Wir haben dazu die typischen und meist gestellten Fragen unserer Leser gesammelt. Wer möchte, kann sein E-Bike-Wissen testen und bestimmt noch etwas dazulernen.
Teil 1 unserer Einsteiger-Serie: Gibt es einen Unterschied zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec?
Ja – und es ist kompliziert. Denn der Begriff „E-Bike“ wird sowohl als Oberbegriff für alle Arten von elektrischen Zweirädern verwendet – wie aber auch als Bezeichnung einer eigenen Fahrzeugklasse, die am ehesten als „Elektromofa“ umschreiben werden kann. Dadurch ergibt sich manchmal eine begriffliche Verwirrung.
E-Bike ist zugleich Oberbegriff – als auch Gattungsbegriff
Üblicherweise sind mit „E-Bikes“ sogenannte Pedelecs gemeint. Das Wort Pedelec setzt sich aus den Begriffen „Pedal“, „Electric“ und „Cycle“ zusammen. Das beschreibt das Prinzip der elektrischen Motorunterstützung, solange der Fahrer pedaliert. Die Nenndauerleistung des Motors beträgt maximal 250 Watt, der Motor unterstützt bis höchstens 25 km/h. Da das Pedelec voll und ganz den rechtlichen Status eines Fahrrades hat, darf bzw. muss es Radwege benutzen. Pedelecs sind demzufolge zulassungsfrei, man benötigt keinen Führerschein und keinen Helm.
Das Wort “Pedelec” beschreibt das Wirkungsprinzip des Antriebs
Die schnelle Variante eines Pedelec ist das „S-Pedelec“. Der Motor darf beim „Schweizer Pedelec“ bis 45 km/h zusätzlich zur Tretkraft des Fahrers unterstützen, maximal 4.000 Watt leisten. Da S-Pedelecs als Kraftfahrzeuge gelten, benötigen sie ein Versicherungskennzeichens. Der Fahrer muss einen Helm mit Prüfzeichen ECE-22/05 tragen und braucht einen Führerschein Klasse AM. Da ein S-Pedelec ein Kraftfahrzeug ist, dürfen Radwege nie benutzt werden.
Die Gattung der E-Bikes
Ein E-Bike im eigentlichen, rechtlichen Sinn ist eine Gattung zulassungspflichtiger E-Motorräder, die rein elektrisch – also ohne Tretkraft des Fahrers – über 6 km/h schnell sind und für die der Fahrer je nach Leistung und Geschwindigkeit einen Helm, eine Zulassung, einen Versicherungsschutz und einen Führerschein benötigen.
Haben wir damit die Frage ausreichend beantwortet? Schreib es uns. Und schlage andere Themen vor, die wir für Dich und andere Leser klären sollten. Einfach Mail an: Info@ebike-zone.de, Stichwort: “Ebike-Zone erklärt…”
Herzliche Grüße,
Marc Burger