E-Scooter erfreuen sich in den USA schon seit längerer Zeit großer Beliebtheit, in Deutschland und Europa sind diese erst seit der Reform der Straßenverkehrsordnung wirklich angekommen. Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooer legal im Straßenverkehr bewegt werden. Seither aber geraten E-Scooter bei mehr und mehr Menschen in den Fokus, die diese als Alternative zum PKW oder zum Fahrrad einsetzen möchten. Speziell in Deutschland wartet der Gesetzgeber aber mit vielen Hürden auf. Was gilt es vor Kauf zu beachten?

Was ist ein E-Scooter?

Der E-Scooter ist ein Zweirad mit horizontaler Stehfläche. Er ist damit identisch zu einem herkömmlichen Scooter, nur eben, dass er getreu des “E-“-Zusatzes einen verbauten Motor hat – also auch dann noch fährt, wenn man sich nicht mühsam mit einem Fuß abschiebt. Gesteuert wird mit der Lenkerstange, Bremsen sind da ebenfalls verbaut.

Was sagt der Gesetzgeber zu den technischen Spezifikationen?

Elektro-Tretroller
Elektro-Tretroller Foto: Electric Empire

Aktuelle E-Scooter-Modelle leiden unter einem großen Problem: es handelt sich um die identischen Modelle, die auch in den USA genutzt werden. Nur sieht der deutsche Gesetzgeber eine wesentlich striktere Regelung vor, was Maximalgeschwindigkeiten anbelangt. Die Leistung des verbauten Motors darf deshalb die Grenze von 500 Watt nicht übersteigen, er darf außerdem nicht schneller als mit maximal 20 km/h fahren.

Weitere Richtwerte existieren beim Eigengewicht des Scooters. Maximal 55 kg darf dieser auf die Waage bringen. Bereits in dem Gewicht enthalten sind zwangsläufig notwendige Bauteile, dazu zählen zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen und eine Lichtanlage, wie sie mit der am Fahrrad vergleichbar ist. Der Gesetzgeber erlaubt, dass es sich um eine ansteckbare Beleuchtung handelt. Sie muss also nicht fest verbaut sein. Ebenfalls vergleichbar zu den Rädern sind die notwendigen Reflektoren an der Seite und die Klingel, mit der man sich im Verkehr Gehör verschaffen kann.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die E-Scooter tatsächlich erst ab dem 15. Juni 2019 im Straßenverkehr erlaubt sind. Wer bereits ein Modell hat, darf dieses also rechtlich nur auf dem eigenen Grundstück ausführen. Zudem betreffen die eben erwähnten Regelungen ausschließlich E-Scooter, denn Hoverboards und E-Skateboards, beide haben keine Halte- und Lenkerstange, sind für den Straßenverkehr gar nicht zugelassen.

Näheres zur Straßenzulassung

Wurden die technischen Vorschriften erfüllt, ist für den E-Scooter weiterhin eine Allgemeine- oder eine Einzelbetriebserlaubnis einzuholen. Darum sorgt sich der Hersteller, für den späteren Fahrer ist diese aber ebenso wichtig. Existiert solch eine Erlaubnis nämlich nicht, hat das Gerät auch keinen Segen vom Gesetzgeber. Selbst wenn die technischen Spezifikationen die Anforderungen erfüllen, wäre der E-Scooter dann also nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Modelle mit solch einer Erlaubnis (ABE) werden von Herstellern und Händlern natürlich gut sichtbar gekennzeichnet.

Kaufberatung E-Scooter
Bereits seit März 2019 ist der rund 2.000 Euro teure Metz Moover auf die eKFV vorbereitet

In dem ursprünglichen Gesetzesentwurf wurde noch eine duale Regelung angestrebt. Diese sollten sich kleineren Modellen mit Geschwindigkeiten von bis zu maximal 12 km/h widmen, wurde aber unlängst wieder verworfen. Damit ist eine Ausfahrt auf Fußwegen pauschal nicht gestattet. Praktisch gleichen sich die Regelungen zum Fahrrad:

  • Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein
  • ein Helm ist keine Pflicht
  • ein Führerschein ist nicht notwendig
  • die Mitnahme in Bus, Bahn und Tram obliegt individuellen Regelungen der Verkehrsbetriebe

Kaum überraschend empfehlen viele Experten, zumindest den Helm dauerhaft zu tragen. Nicht nur wegen der eigenen Geschwindigkeit, sondern auch allein aufgrund der Teilnahme am Straßenverkehr, sind Unfälle nicht auszuschließen. Ein Helm bietet zusätzlichen Schutz.

Ausfahrt nur mit gültiger Versicherung!

Es ist eine Versicherungsplakette notwendig. Diese ist am ehesten mit der vergleichbar, die bei einem Mofa verwendet wird. Die Plakette wird angeschraubt, künftig sollen dazu aber Alternativen auf den Markt kommen, die sich auch einfach kleben lassen. Exakte Angaben zu den Versicherungskosten sind aufgrund unterschiedlicher Preisbildungen der Versicherer nicht möglich. Es darf aber von ungefähr 35 bis 50 Euro jährlich ausgegangen werden. Eine Privathaftpflichtversicherung sollte ebenfalls bestehen, ersetzt aber nicht die zusätzlich bestehende Versicherungspflicht des Rollers.