Um im Straßenverkehr gefahren werden zu können, benötigen viele E-Bikes eine Betriebserlaubnis. Diese garantiert, dass der Hersteller die strengen gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit der relevanten Bauteile erfüllt. Es gibt aber auch Modelle, die ohne weitere Überprüfung genutzt werden dürfen. Ob eine Betriebserlaubnis erforderlich ist oder nicht, richtet sich maßgeblich nach der rechtlichen Kategorie, in die das jeweilige Fahrzeug einzuordnen ist.
Pedelecs
Klassische Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern erreichen, benötigen keine Betriebserlaubnis. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein Modell mit Anfahrthilfe handelt. Anders sieht es bei den S-Pedelecs mit begrenzter Tretunterstützung und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern aus: Sie fallen in die rechtliche Kategorie des Kleinkraftrades und dürfen ohne gültige Betriebserlaubnis daher nicht im Straßenverkehr verwendet werden. Helm und Versicherungszeichen sind ebenfalls Pflicht.
E-Bikes
E-Bikes bedürfen in jedem Fall einer Betriebserlaubnis. Der Grund hierfür liegt in ihrer Antriebsweise: Anders als bei Pedelecs, die als reines Fahrrad oder im Mischbetrieb genutzt werden können, ist die elektrische Unterstützung bei E-Bikes von der Tretbewegung losgelöst. Es wirken also zwei voneinander unabhängige Antriebssysteme. Das E-Bike kann ohne jegliche Tretunterstützung ausschließlich durch die Kraft des Motors gefahren werden. In welche rechtliche Kategorie E-Bikes eingeordnet werden, hängt von ihrer jeweiligen Höchstgeschwindigkeit ab. Während E-Bikes mit einer Spitzengeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern noch unter die Leicht-Mofas fallen, werden Modelle mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern als Mofas eingeordnet. E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern zählen zu den Kleinkrafträdern. Die unterschiedliche Kategorisierung hat Auswirkungen auf den erforderlichen Führerschein, die Helmpflicht und das Mindestalter.
E-Scooter
E-Scooter werden der rechtlichen Kategorie Moped zugeordnet. Ihre Nutzung im Straßenverkehr setzt damit eine gültige Betriebserlaubnis voraus.
Betriebserlaubnis und Tausch der Teile
Die Betriebserlaubnis zeigt, dass die im elektrischen Fahrzeug verbauten Teile den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Sie wird nur erteilt, wenn der Hersteller die Erfüllung der Auflagen hat überprüfen lassen. Das ist auch der Grund dafür, dass sich die Betriebserlaubnis ausschließlich auf den Originalzustand des Fahrzeugs erstreckt. Werden sicherheitsrelevante Teile wie die Bremsen, Rahmen oder Reifen ohne die schriftliche Freigabe durch den Hersteller ausgetauscht, liegt für diese keine Überprüfung der Sicherheitsanforderungen vor. Die Betriebserlaubnis erlischt.