E-Roller und E-Scooter – unterschiedlich schnell
Der E-Roller ist mit bis zu 45 km/h schneller als der E-Scooter. E-Roller dürfen erst ab 16 Jahren mit der Führerscheinklasse M gefahren werden. Für E-Scooter bis 20 km/h besteht keine Führerscheinpflicht und das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Sollen es eine große Reichweite und höhere Geschwindigkeit sein, ist der E-Roller die bessere Wahl. Auch wenn die langsameren E-Scooter noch mobiler und leichter sind, wird auch der E-Roller mit einem Klappmechanismus klein zusammengelegt. Beide Varianten können streckenweise in Bus und Bahn mitgenommen werden.
Sharing-Anbieter für E-Scooter
Das Angebot der E-Roller ist groß mit Preislagen bis zu mehreren tausend Euro. Etabliert hat sich ein Sharing-Markt zumindest in den deutschen Großstädten. E-Roller und E-Scooter können minuten- und stundenweise ausgeliehen werden. Zurückgegeben werden sie überall – sofern die Straßenverkehrsordnung den Parkplatz zulässt. In der Nacht ortet sie der Sharing-Betreiber, sammelt sie ein und lädt sie für die nächste Vermietung auf. Die Ladezeiten für Elektroroller Akkus betragen je nach Modell etwa 6 Stunden.
Wo dürfen E-Roller fahren?
E-Roller sind auf der Straße zu benutzen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen dürfen sie nicht gefahren werden. Das Zusatzschild “Radfahrer Frei” (Zeichen 1022-10) gilt nicht für E-Roller. Pflicht ist der Abschluss einer Fahrzeug-Haftpflichtversicherung. Auch eine Teilkasko-Versicherung ist möglich.
- Fahren im regulären Straßenverkehr
- Es besteht Helmpflicht (Roller ab 20 km/h)
- Es besteht Versicherungspflicht (Haftpflicht)
- Straßenzulassung/Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
- Mindestalter 16 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Führerschein für den E-Roller
- Roller bis 25 km/h erfordern mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung (ab 15 Jahren)
- Enthalten ist die Mofa-Bescheinigung in den Kraftrad-Klassen AM, A1, A2, A und in der Pkw-Klasse B
- Roller bis 45 km/h sind Kleinkrafträder und erfordern den Führerschein Klasse AM (ab 16 Jahre) oder den Pkw-Führerschein B
- Zweiräder bis 120 km/h können mit dem A1 Führerschein (ab 16 Jahre) gefahren werden
- Schneller als 120 km/h erfordert den Motorradführerschein A2 oder A.