E-Roller

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E-Roller Streetmate E-Roller sind die große Errungenschaft in Sachen E-Mobilität. Ein lautloses, elegantes Fahrgefühl, die gute Beschleunigung und das schnelle “Wegpacken” des E-Rollers öffnen die Tür zu einer neuen Mobilitätsdimension. Mit dem E-Roller entfällen die Parkplatzsuche und das Warten auf den Bus. Der Elektroroller wird aufgeklappt und direkt von der Haustür geht es zum zum Supermarkt. Aber auch auf längeren Strecken ist der E-Roller interessant.

E-Roller und E-Scooter – unterschiedlich schnell

Der E-Roller ist mit bis zu 45 km/h schneller als der E-Scooter. E-Roller dürfen erst ab 16 Jahren mit der Führerscheinklasse M gefahren werden. Für E-Scooter bis 20 km/h besteht keine Führerscheinpflicht und das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Sollen es eine große Reichweite und höhere Geschwindigkeit sein, ist der E-Roller die bessere Wahl. Auch wenn die langsameren E-Scooter noch mobiler und leichter sind, wird auch der E-Roller mit einem Klappmechanismus klein zusammengelegt. Beide Varianten können streckenweise in Bus und Bahn mitgenommen werden.

Sharing-Anbieter für E-Scooter

Das Angebot der E-Roller ist groß mit Preislagen bis zu mehreren tausend Euro. Etabliert hat sich ein Sharing-Markt zumindest in den deutschen Großstädten. E-Roller und E-Scooter können minuten- und stundenweise ausgeliehen werden. Zurückgegeben werden sie überall – sofern die Straßenverkehrsordnung den Parkplatz zulässt. In der Nacht ortet sie der Sharing-Betreiber, sammelt sie ein und lädt sie für die nächste Vermietung auf. Die Ladezeiten für Elektroroller Akkus betragen je nach Modell etwa 6 Stunden.

Wo dürfen E-Roller fahren?

E-Roller sind auf der Straße zu benutzen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen dürfen sie nicht gefahren werden. Das Zusatzschild “Radfahrer Frei” (Zeichen 1022-10) gilt nicht für E-Roller. Pflicht ist der Abschluss einer Fahrzeug-Haftpflichtversicherung. Auch eine Teilkasko-Versicherung ist möglich.

  • Fahren im regulären Straßenverkehr
  • Es besteht Helmpflicht (Roller ab 20 km/h)
  • Es besteht Versicherungspflicht (Haftpflicht)
  • Straßenzulassung/Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit 45 km/h

Führerschein für den E-Roller

  • Roller bis 25 km/h erfordern mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung (ab 15 Jahren)
  • Enthalten ist die Mofa-Bescheinigung in den Kraftrad-Klassen AM, A1, A2, A und in der Pkw-Klasse B
  • Roller bis 45 km/h sind Kleinkrafträder und erfordern den Führerschein Klasse AM (ab 16 Jahre) oder den Pkw-Führerschein B
  • Zweiräder bis 120 km/h können mit dem A1 Führerschein (ab 16 Jahre) gefahren werden
  • Schneller als 120 km/h erfordert den Motorradführerschein A2 oder A.