Die Füße stehen auf dem E-Skateboard hintereinander. Mit der App oder einer Funkfernsteuerung wird auf dem E-Skateboard gebremst und beschleunigt. Die Richtung wird per Gewichtsverlagerung kontrolliert. Das E-Skateboard hat keine Lenkstange wie beispielsweise ein Segway. Auf dem E-Skateboard werden Geschwindigkeiten bis zu 40 km/h gefahren.
Wo dürfen E-Skateboards fahren?
Die E-Skateboards sind für den Straßenverkehr nicht zugelassen. Bei der Straßenzulassung treffen für die E-Skateboards die gleichen Einschränkungen zu wie für E-Hoverboards. Das E-Skateboard darf nur im “abgegrenzten nicht öffentlichen Verkehr”, wie der heimischen Terrasse, dem Schulhof oder auf abgetrennten Innenhöfe bewegt werden. Bei Regelverstößen und einer Fahrt auf öffentlichen Wegen und Straßen werden eine Geldbuße und 1 Punkt in Flensburg fällig.
Können E-Skateboards eine Straßenzulassung erhalten?
E-Skateboards sind deutlich schneller als 6 km/h unterwegs. Betrieben werden sie bauartbedingt und ohne körperliche Anstrengung. Damit geben die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) folgende Auflagen vor:
- Bremsen
- Beleuchtung
- Sitz
- Lenker
- Spiegel
Eine Straßenzulassung oder Straßenbenutzung für das E-Skateboard scheint mit diesen Auflagen in weiter Ferne. Das E-Skateboard lässt sich kaum entsprechend modifizieren. Erforderlich wäre eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen. Tretroller, Fahrräder, und nicht motorbetriebene Skateboards und Hoverboards die schneller als 6 km/h fahren sind von der Regelung ausgenommen, da sie die Geschwindigkeit nur mit körperlicher Anstrengung erreichen können.
Versicherung für E-Skateboards
Wegen der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h muss eigentlich eine Haftpflichtversicherung für das E-Skateboard abgeschlossen werden. Da sie im Straßenverkehr nicht zugelassen sind, gibt es allerdings auch keine solche Haftpflichtversicherung. Schlimmer noch: Werden mit dem Hoverboard Schäden angerichtet, zahlt auch die private Haftpflichtversicherung nicht. Sach- und Personenschäden sind vom Fahrer aus eigener Tasche zu zahlen.
Führerschein
Eigentlich wäre ein Führerschein für das E-Skateboard erforderlich, angeboten wird jedoch keiner. Gültig könnten die Kraftrad-Klassen AM, A1, A2 und A sowie die Pkw-Klasse B sein. Wer unzulässigerweise mit dem E-Skateboard auf der Straße fährt und dazu keinen gültigen Führerschein hat, macht sich nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) zusätzlich strafbar.