E-Skateboard

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Die Füße stehen auf dem E-Skateboard hintereinander. Mit der App oder einer Funkfernsteuerung wird auf dem E-Skateboard gebremst und beschleunigt. Die Richtung wird per Gewichtsverlagerung kontrolliert. Das E-Skateboard hat keine Lenkstange wie beispielsweise ein Segway. Auf dem E-Skateboard werden Geschwindigkeiten bis zu 40 km/h gefahren.

E-Skateboard Vom regulären Skateboard unterscheidet sich das E-Skateboard durch den Motorantrieb. Bei der Elektrovariante sind meist die Bereifung sowie das Standbrett größer. Ähnlich ist das E-Skateboard dem E-Hoverboard – wenn es auch dieses in Größe und Gewicht übertrifft. Auf dem E-Hoverboard stehen die Füße nebeneinander und in Fahrtrichtung. Auf dem E-Skateboard steht der Fahrer seitlich zur Fahrtrichtung. Festhalten kann man sich auf keiner Variante. E-Longboard-Varianten des Skateboards sind länger und zeigen auch bei höheren Geschwindigkeiten ein noch relativ ruhiges Fahrverhalten.

Wo dürfen E-Skateboards fahren?

Die E-Skateboards sind für den Straßenverkehr nicht zugelassen. Bei der Straßenzulassung treffen für die E-Skateboards die gleichen Einschränkungen zu wie für E-Hoverboards. Das E-Skateboard darf nur im “abgegrenzten nicht öffentlichen Verkehr”, wie der heimischen Terrasse, dem Schulhof oder auf abgetrennten Innenhöfe bewegt werden. Bei Regelverstößen und einer Fahrt auf öffentlichen Wegen und Straßen werden eine Geldbuße und 1 Punkt in Flensburg fällig.

Können E-Skateboards eine Straßenzulassung erhalten?

E-Skateboards sind deutlich schneller als 6 km/h unterwegs. Betrieben werden sie bauartbedingt und ohne körperliche Anstrengung. Damit geben die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) folgende Auflagen vor:

  • Bremsen
  • Beleuchtung
  • Sitz
  • Lenker
  • Spiegel

Eine Straßenzulassung oder Straßenbenutzung für das E-Skateboard scheint mit diesen Auflagen in weiter Ferne. Das E-Skateboard lässt sich kaum entsprechend modifizieren. Erforderlich wäre eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen. Tretroller, Fahrräder, und nicht motorbetriebene Skateboards und Hoverboards die schneller als 6 km/h fahren sind von der Regelung ausgenommen, da sie die Geschwindigkeit nur mit körperlicher Anstrengung erreichen können.

Versicherung für E-Skateboards

Wegen der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h muss eigentlich eine Haftpflichtversicherung für das E-Skateboard abgeschlossen werden. Da sie im Straßenverkehr nicht zugelassen sind, gibt es allerdings auch keine solche Haftpflichtversicherung. Schlimmer noch: Werden mit dem Hoverboard Schäden angerichtet, zahlt auch die private Haftpflichtversicherung nicht. Sach- und Personenschäden sind vom Fahrer aus eigener Tasche zu zahlen.

Führerschein

Eigentlich wäre ein Führerschein für das E-Skateboard erforderlich, angeboten wird jedoch keiner. Gültig könnten die Kraftrad-Klassen AM, A1, A2 und A sowie die Pkw-Klasse B sein. Wer unzulässigerweise mit dem E-Skateboard auf der Straße fährt und dazu keinen gültigen Führerschein hat, macht sich nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) zusätzlich strafbar.