Helmpflicht

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Für das Fahrrad besteht in Deutschland derzeit keine Helmpflicht, beim eBike muss die Sachlage allerdings etwas differenzierter betrachtet werden.

Helm
Auf E-Bikes erreichen auch Alltagsradler Geschwindigkeiten, die das Tragen eines geeigneten Helms ratsam erscheinen lassen. www.abus.de | pd-f

Denn ausschlaggebend für die rechtliche Pflicht zum Tragen eines Helmes ist der genaue Typ des eBikes, die Form von Tretunterstützung und die Höchstgeschwindigkeit.

Gesetzlich zählen Pedelecs zu den Fahrrädern

Dies bedeutet, dass auch auf dem Pedelec keine Helmpflicht besteht. Vorsicht sollten eBike-Fahrer allerdings bei europäischen Radtouren walten lassen. In Spanien muss auf dem Pedelec außerorts ein Helm getragen werden – der ADFC gibt genaue Auskunft über die geltenden Vorschriften in anderen Ländern.

Zur präzisen Differenzierung sei noch einmal gesagt: Pedelcs mit Tretunterstützung bis 25 km/h und ggf. Anfahrhilfe bis 6 km/h fallen nicht unter die Helmpflicht.

Wenn das Fahrrad zum Kraftfahrzeug wird

Anders ist die Rechtslage in Deutschland bei S-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h oder aber E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h und einem Vollantrieb bis 20 km/h. Diese fallen in Deutschland in die Kategorie der Kraftfahrzeuge. Entsprechend besteht hier eine Helmpflicht.

Bei der Art des Helmes ist zu beachten, dass theoretisch ein Motorradhelm getragen werden müsste. Ausschlaggebend hierfür ist die EU-Richtlinie ECE R22-05. Die meisten Fahrradhelme erfüllen diese Richtlinie nicht, Motorradhelme sind hingegen für das Radfahren durch das Verengen des Gesichtsfeldes, Gewicht und mangelnde Belüftung zum Radeln ungeeignet. In Deutschland verfolgt die Polizei Verstöße derzeit nicht, andere EU-Staaten sind da strenger.

Obacht gilt bei der Helmpflicht auf dem S-Pedelec oder E-Bike mit Vollantrieb jedoch bei Unfällen. Wird hier kein richtlinienkonformer Helm getragen, könnte sich dies gegebenenfalls negativ bei der Beurteilung der Schuldfrage auswirken.

Fahrrad Helm
Nur ein Fahrradhelm der richtig passt und sitzt, kann seinen Träger im Ernstfall optimal schützen. Foto: Abus/pd-f

Unabhängig von der rechtlichen Lage sollte es im Interesse jedes Fahrers sein, beim Fahren ob mit eBike oder Fahrrad einen Helm zu tragen. Stürze können zu schweren oder gar lebensgefährlichen Verletzungen führen. Pedelecs und eBikes mit Vollantrieb haben das Radfahren auch für ältere und weniger körperlich aktive Menschen mit geringerer Vorerfahrung im Radfahren attraktiv gemacht. Das Tragen eines Helmes ist daher auf jedem Fortbewegungsmittel empfohlen.