Das Pedelec ist ein mit einem Elektromotor ausgestattetes Fahrrad, das den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern beim Treten der Pedale unterstützt. Das Fahren mit einem solchen Fahrzeug ist besonders angenehm und leicht. Selbst größere Strecken können mühelos bewältigt werden. Der Begriff “Pedelec” leitet sich ab von der englischen Bezeichnung “Pedal Electric Cycle”. Ins Deutsche übersetzt bedeutet das so viel wie “pedal-elektrisch angetriebenes Fahrrad”.
Grundprinzip des Pedelecs
Das wesentliche Merkmal des Pedelecs ist sein Antrieb. Das Elektrofahrrad unterscheidet sich in optischer Hinsicht kaum von herkömmlichen Fahrrädern – anders als diese aber verfügt es über einen bis zu 250 Watt starken Motor. Der unterstützt und verstärkt die natürliche Trittkraft des Fahrenden, kann allerdings nicht über eine Drehbewegung am Griff zur alleinigen Fortbewegung genutzt werden. Wie stark die Unterstützung des Motors ist, hängt von der aufgewendeten Kraft ab: Je mehr Kurbelbewegungen vom eingebauten Sensor erkannt werden, desto mehr Leistung stellt der Elektromotor zur Verfügung. Auf diese Weise können ohne größere körperliche Belastung Geschwindigkeiten bis zu 25 Stundenkilometern erzielt werden.
Automatische Abschaltung des Motors
In seiner maximalen Leistung ist das Pedelec beschränkt: Beim Erreichen der Spitzengeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern schaltet sich der Elektromotor automatisch ab. Höhere Geschwindigkeiten sind somit nur durch Muskelkraft zu erreichen.
Rechtliche Aspekte
Aus rechtlicher Sicht handelt es sich beim Pedelec um ein normales Fahrrad – auch dann, wenn es mit einer Anfahrhilfe bis sechs Stundenkilometern ausgestattet ist. Das bedeutet, ein Pedelec ist weder versicherungs- noch zulassungspflichtig. Es darf ohne Führerschein gefahren werden; auch eine Helmpflicht gibt es nicht. Die Nutzung von Radwegen ist erlaubt.
Abgrenzung zu S-Pedelecs und E-Bikes
In der heutigen Zeit wird die Bezeichnung Pedelec oftmals als Synonym zum E-Bike verwendet. Diese Handhabung ist schlicht inkorrekt, da es sich beim E-Bike um eine vollkommen andere Fahrzeuggattung mit zwei voneinander unabhängigen Antriebssystemen handelt. Wird das trittkraftunterstützte Pedelec rechtlich als Fahrrad behandelt, gilt das auch ohne Pedalieren des Fahrers arbeitende E-Bike als zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug, das nur mit Fahrerlaubnis und Helm gefahren werden darf. Dies gilt auch für die schnellere Variante des Pedelecs, das sogenannte S-Pedelec. Zwar greift die Leistung des Elektromotors auch hier nur dann, wenn der Fahrer selbst aktiv in die Pedale tritt. Dafür aber ist er mit bis zu 500 Watt deutlich stärker als beim Pedelec. Seine Unterstützung reicht bis zu einer Spitzengeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern, danach schaltet er sich selbst ab.