Tretunterstützung

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Die Tretunterstützung ist einer der Schlüsselfaktoren bei der genaueren Differenzierung zwischen Pedelec und E-Bike. Daher ist es für Radfahrer wichtig zu verstehen, was genau Tretunterstützung bedeutet und wo die Unterschiede zu regulären Kraftfahrzeugen liegen. Dieses Thema ist aber für Radfahrer nicht nur spannend, es ist auch aus rechtlicher Perspektive wichtig.

Pedelec-eBike
Der französische Freeride-Profi Yannick Granieri und Haibikes neues “Xduro Nduro 3.0 www.haibike.de | Stephane Candé | pd-f

Pedelec und die rechtliche Abgrenzung zum Motoroller

Anders als ein Motoroller unterliegen Pedelecs in der Europäischen Union nicht den Kraftfahrzeugrichtlinien. Daher sind sie weder versicherungs-, noch führerscheinpflichtig. Ein reguläres Pedelec ist rechtlich gesehen ein Fahrrad. Die begrenzte Tretunterstützung bis 25 km/h macht hierfür keinen Unterschied. Der Begriff des Pedelecs wurde gezielt hierfür entwickelt und befindet sich seit 1999 im Umlauf. So wird bereits beim Namen klar, worum genau es sich rechtlich handelt.

Unterschiede zwischen Tretunterstützung und Anfahrhilfe

Eine Tretunterstützung funktioniert ausschließlich, wenn der/die Radfahrer/in in die Pedale tritt. Im Gegensatz hierzu besitzen E-Bikes (in der klassischen Begriffsdefinition) einen Gasgriff am Lenker, wodurch diese unabhängig vom Tritt in die Pedale Geschwindigkeit aufbauen oder halten können. Die E-Bikes fallen entsprechend auch in die Kategorie Kraftfahrzeug. Gleiches gilt für Pedelecs, die über eine Anfahrhilfe verfügen. Selbst wenn die Tretunterstützung in der Geschwindigkeit limitiert ist, so gilt auch die Anfahrhilfe bis 6 km/h als eigenständige Motorleistung. Dies ist laut StVO entscheidend für die Definition.

Schnelle Pedelecs und ihre rechtliche Einordnung

Auch S-Pedelecs, welche die Tretunterstützung in der Geschwindigkeit auf 45 km/h begrenzen, gelten als versicherungspflichtige Kleinkrafträder. Ein Mofa-Führerschein ist zum Fahren erforderlich. Dies ist besonders deswegen beachtenswert, da die Limitierung der Tretunterstützung sich häufig in der Praxis nicht bemerkbar macht. Viele Radfahrer fahren schließlich kaum über 25 km/h. Die Begrenzung schaltet beim Übersteigen der Geschwindigkeit ganz einfach ab, das S-Pedelec wird danach wie ein Fahrrad gefahren.

Tretunterstützung ohne Begrenzung

Die Handhabung eines S-Pedelecs mit unlimitierter Tretunterstützung ist prinzipiell identisch, nur bei höheren Geschwindigkeiten fällt dies ins Gewicht. Unlimitiert bedeutet in diesem Zusammenhang allerdings nicht völlig unbegrenzt, sondern begrenzt die Tretunterstützung bei 45 km/h. Daher werden S-Pedelecs auch als schnelle Pedelecs bezeichnet. Der Motor liefert hier beim Treten eine Zuleistung von bis zu 500-1000 Watt, beim regulären Pedelec sind es bis zu 500 Watt.

Fazit – den Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike müssen Radfahrer kennen

Wissenswert ist die Unterscheidung zwischen Tretunterstützung und Vollantrieb also vor allem rechtlich, weniger in der Handhabung. Dass viele Händler es gleichzeitig nicht so eng sehen mit der begrifflichen Trennung, erschwert das Vergleichen oftmals E-Bike ist bei vielen Händlern ein gängigerer Begriff als Pedal Electric Cycle oder kurz Pedelec.