In Deutschland besteht großer Nachholbedarf, wenn es um Radfahrer im Straßenverkehr geht. Viele Radler kennen gefährliche Straßen, in denen sie sich die enge Fahrbahn mit Automobilen teilen sollen, was ihr Unfallrisiko deutlich erhöht. Daher soll es baldige Verbesserungen geben. Zu diesem Zweck veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kürzlich mehrere Vorschläge. Die Verantwortlichen planen zur Umsetzung eine baldige Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Große Unfallrisiken für Radfahrer

Dass sie im alltäglichen Straßenverkehr einige Risiken eingehen, wissen Radler aus deutschen Städten. Grundsätzlich ist ihr Unfallrisiko sogar größer als gedacht. Das ergeben Forschungen des Leiters für Unfallforschung der Versicherer. Siegfried Brockmann nutzte neue Verkehrsdaten, um die Unfallgefahr zu berechnen: “Wer zum Radfahren auffordert, ohne dass die Infrastruktur da ist, nimmt zusätzliche Tote in Kauf”, zitiert Spiegel Online den Wissenschaftler.

Einer Verbesserung der Infrastruktur dienen die Vorschläge des zuständigen Bundesministeriums nur indirekt. Der Politik geht es stattdessen um direkte Eingriffe in die bestehende Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Verantwortlichen streben unter anderem die Verbesserung der rechtlichen Regelungen an, die Radfahrer betreffen. “Der Straßenverkehr in Deutschland wird fahrradfreundlicher”, urteilt die Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig, die als verkehrspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion tätig ist.

Vorschläge im Überblick

Nach Angaben der CSU-Abgeordneten, die seit 2002 im Bundestag sitzt, löse die bundesdeutsche Politik mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Versprechen ein. Laut Ludwig ginge es grundsätzlich um die Stärkung des Fahrradverkehrs, wobei die Sicherheit im Vordergrund der Vorschläge steht. “Der geplante Mindestabstand von bis zu 2 Metern beim Überholen durch Kraftfahrzeuge konkretisiert die bisherige Regelung, wonach lediglich ein ausreichender Seitenabstand erforderlich war”, sagt die Politikerin.

Pedelec

Durch diese Neuregelung würde rechtliche Sicherheit für Radfahrer entstehen, wobei sich die “Wahrscheinlichkeit gefährlicher Situationen” nach Angaben von Ludwig reduziert. Eine weitere vorgesehene Maßnahme ist die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die nach rechts abbiegen. Dadurch würde “die Aufmerksamkeit für Radfahrer und Fußgänger verbessert”, die bislang vielfach im sogenannten toten Winkel verschwanden, führt die verkehrspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus.

Einführung nach Abstimmung

Die aktuelle Koalition SPD und CDU/CSU durfte den Vorschlägen im Bundestag zustimmen, sodass eine baldige Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ansteht. Zu den bereits genannten Vorhaben kommt eine Ausweitung des Parkverbots für Kraftfahrzeuge in Kreuzungen. An Abstand von acht Metern soll ein größeres Sichtfeld für Straßenverkehrsteilnehmer erzeugen.

An der eigentlichen Infrastruktur ändern die bislang bekannten Vorschläge wenig. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Änderungen tatsächlich zu einer Verbesserung im Straßenverkehr beitragen. Dass es eines grundlegenden Umdenkens bedarf, der wirklichen Fortschritt für Fahrradfahrer bringt, zeigen die aktuellen Debatten um den Radverkehr aber allemal.